Notengebung

Klassen 5 bis 10

Die Notengebung an unserer Schule entspricht den Verwaltungsvorschriften der deutschen Auslandsschulen. Sie wurde in der Gesamtkonferenz am 12. November 2008 im Kollegium  durchgesprochen und in ihrer Richtigkeit und Anwendbarkeit bestätigt.

Folgende Grundsätze gelten:

  • Transparenz,
  • Gleichbehandlung,
  • Pädagogisches Handeln innerhalb der Freiräume.

Regelungen:

A    Fächer mit hoher Wochenstundenzahl

(Deutsch, Portugiesisch, Mathematik, 1. Fremdsprache, 2. Fremdsprache)

A1  Klassenarbeiten

(50% der Gesamtnote)

  • Anzahl: je nach Beschluss der Fachkonferenz
  • Zeit: gemäß Beschluss der Fachkonferenz
  • Wenn mehr als ein Drittel der Arbeiten einer Klassenarbeit schlechter ist als Note 4, entscheidet der Schulleiter/die Schulleiterin, ob die Arbeit wiederholt werden muss. Die Fachlehrkraft und drei Schüler sind zu hören.
  • Rückgabe der Arbeit: möglichst innerhalb zwei Wochen.
  • Zeit zwischen Rückgabe und neuer Arbeit: mindestens zwei Wochen.
  • Die Abgabe des ausgefüllten Deckblattes und von drei exemplarischen Arbeiten erfolgt beim Fachleiter.
  • In der ersten Stunde nach den Ferien darf keine Klassenarbeit geschrieben werden.
  • In einer Woche dürfen nicht mehr als drei Klassenarbeiten geschrieben werden.

 

A2  Sonstige Leistungen

(50% der Gesamtnote)

  • Die Anzahl der Noten ist angemessen zu gestalten und mit der Lerngruppe abzusprechen. Auch die Gewichtung der jeweiligen Einzelnoten sollte dabei festgelegt werden.
  • Auf Vielfalt der Leistungsformen ist zu achten (z.B. mündliche, schriftliche und praktische Noten).
  • Die Formen und die Anzahl der Leistungsüberprüfungen müssen nicht bei allen Schülern gleich sein.
  • Die Noten müssen spätestens in der Unterrichtsstunde nach der Festsetzung bekannt gegeben werden.

Formen der Leistungsüberprüfung:

  • Epochalnoten (= mündliche Leistungsnote einer begrenzten Gruppe von Schülern, über einen begrenzten Zeitraum beobachtet und überprüft.
  • Kurztest (15 Minuten, über Lernstoff der zwei letzten Unterrichtsstunden), angesagt oder unangesagt
  • Abhören über Stoff der letzten Stunde
  • Referat
  • Protokoll
  • Vortrag (z.B. Gedicht)
  • praktische Arbeit

B   Sogenannte Kurzfächer

B1        Schriftliche Tests (max. 45 Minuten, Anzahl gemäß Beschluss der Fachkonferenz, jedoch mindestens eine pro Halbjahr)

             (ein Drittel der Gesamtnote; in der Jahrgangsstufe 10: 50 % der Gesamtnote) 

B2        Sonstige Leistungen (wie oben)

             (zwei Drittel der Gesamtnote; in der Jahrgangsstufe 10: 50 % der Gesamtnote)

Allgemeine Hinweise (für die Klassen 5-10)

  1. Tendenzen innerhalb der Noten („+“ oder „-“) können erteilt werden und sie werden in allen Festsetzungsvorgängen mit „…,7“ bzw. „…,3“ berechnet (3+ = 2,7,  3-  = 3,3)
  2. Die Schule ist verpflichtet, ein Halbjahreszeugnis auszugeben.
  3. Note des 1. Halbjahres: 50%, Note des 2. Halbjahres: 50%.
  4. Fragen bzw. Unklarheiten zu einzelnen Noten sind zuerst mit der jeweiligen Fachlehrkraft zu besprechen.

 

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